Leitfaden Gewerbe und Anmeldung
Die Gewerbeanmeldung, Schritt für Schritt
Ein Formular, ein Termin, ein Betrag zwischen 20 und 60 Euro.
Information, keine Beratung. Das hier ist allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung und kein Ersatz dafür. Zahlen, Grenzen und Fristen ändern sich mit jedem Steuergesetz — prüfe sie für dein Jahr nach oder frag jemanden mit Zulassung. Wo es um Geld oder Haftung geht, steht das im Text dabei.
Die Anmeldung selbst ist der einfachste Teil des ganzen Vorgangs. Sie läuft beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in vielen Orten inzwischen online, und dauert keine halbe Stunde.
Was du mitbringst
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
- Die Gebühr — je nach Gemeinde etwa 20 bis 60 €.
- Eine Beschreibung deiner Tätigkeit in einem Satz.
- Das Datum, an dem du angefangen hast (nicht das von heute, wenn du schon länger verkaufst).
Die Tätigkeitsbeschreibung
Sie wird oft zu eng formuliert und muss dann später geändert werden — was wieder Gebühr kostet. „An- und Verkauf von gebrauchter Kleidung, Schuhen und Accessoires, auch über das Internet“ deckt mehr ab als „Verkauf von Vintage-Shirts“, ohne irgendetwas zu behaupten, was du nicht tust.
Was danach von allein kommt
Das Gewerbeamt gibt die Anmeldung weiter. Innerhalb einiger Wochen melden sich:
- Das Finanzamt, mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Der ist der eigentlich wichtige Teil — dort entscheidest du unter anderem über die Kleinunternehmerregelung.
- Die IHK (bei Handel) mit einer Pflichtmitgliedschaft. Kleine Betriebe sind von den Beiträgen häufig befreit, aber die Mitgliedschaft selbst ist nicht freiwillig.
- Möglicherweise die Berufsgenossenschaft.
Was du dabei noch prüfen solltest
- Bei Mietwohnung: gewerbliche Nutzung ist meist unkritisch, solange kein Publikumsverkehr entsteht. Im Zweifel in den Mietvertrag sehen.
- Bei Angestellten: viele Arbeitsverträge verlangen, dass eine Nebentätigkeit angezeigt wird.
- Bei Studierenden und Familienversicherten: eigene Einkünfte können die beitragsfreie Mitversicherung berühren.
- Bei Arbeitslosengeld oder Bürgergeld: Nebeneinkünfte sind meldepflichtig.