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Leitfaden Gewerbe und Anmeldung

Pflichten, an die niemand denkt

Impressum, Widerruf, Verpackungsregister — drei Sachen, die abmahnfähig sind.

6 Minuten Stand August 2026

Information, keine Beratung. Das hier ist allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung und kein Ersatz dafür. Zahlen, Grenzen und Fristen ändern sich mit jedem Steuergesetz — prüfe sie für dein Jahr nach oder frag jemanden mit Zulassung. Wo es um Geld oder Haftung geht, steht das im Text dabei.

Mit der Anmeldung wirst du Unternehmer, und damit gelten Regeln, die für Privatverkäufe nicht galten. Drei davon werden regelmäßig übersehen und kosten am schnellsten Geld.

1. Impressum und Widerrufsbelehrung

Wer gewerblich an Verbraucher verkauft, braucht ein Impressum und eine Widerrufsbelehrung — auch auf einer Plattform. Die meisten Plattformen haben dafür ein Feld im Verkäuferprofil. Ohne Widerrufsbelehrung verlängert sich die Widerrufsfrist erheblich, und das Impressum fehlt nachweisbar.

2. Vierzehn Tage Rückgabe

Verbraucher dürfen bei Fernabsatz binnen vierzehn Tagen widerrufen, ohne Grund. Das gilt auch für gebrauchte Kleidung und auch dann, wenn die Plattform selbst keine Rückgabe vorsieht. Das ist kein Kulanzthema, sondern Gesetz.

3. Verpackungsregister

Wer Ware verpackt an Endverbraucher verschickt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und die Verpackungen lizenzieren. Das gilt ab dem ersten Paket — es gibt keine Bagatellgrenze. Die Registrierung ist kostenlos, die Lizenz für kleine Mengen kostet meist wenige Euro im Jahr.

Dazu kommt, je nach Ware