Leitfaden Gewerbe und Anmeldung
Pflichten, an die niemand denkt
Impressum, Widerruf, Verpackungsregister — drei Sachen, die abmahnfähig sind.
Mit der Anmeldung wirst du Unternehmer, und damit gelten Regeln, die für Privatverkäufe nicht galten. Drei davon werden regelmäßig übersehen und kosten am schnellsten Geld.
1. Impressum und Widerrufsbelehrung
Wer gewerblich an Verbraucher verkauft, braucht ein Impressum und eine Widerrufsbelehrung — auch auf einer Plattform. Die meisten Plattformen haben dafür ein Feld im Verkäuferprofil. Ohne Widerrufsbelehrung verlängert sich die Widerrufsfrist erheblich, und das Impressum fehlt nachweisbar.
2. Vierzehn Tage Rückgabe
Verbraucher dürfen bei Fernabsatz binnen vierzehn Tagen widerrufen, ohne Grund. Das gilt auch für gebrauchte Kleidung und auch dann, wenn die Plattform selbst keine Rückgabe vorsieht. Das ist kein Kulanzthema, sondern Gesetz.
3. Verpackungsregister
Wer Ware verpackt an Endverbraucher verschickt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und die Verpackungen lizenzieren. Das gilt ab dem ersten Paket — es gibt keine Bagatellgrenze. Die Registrierung ist kostenlos, die Lizenz für kleine Mengen kostet meist wenige Euro im Jahr.
Dazu kommt, je nach Ware
- Textilkennzeichnung: Materialzusammensetzung muss angegeben werden. Steht kein Etikett mehr drin, ist das ein Problem — geraten ist keine Lösung.
- Bei Elektro und Batterien: eigene Registrierungspflichten.
- Gewährleistung: gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, bei Gebrauchtware auf ein Jahr verkürzbar, aber nicht ausschließbar.