Leitfaden Steuern und Buchhaltung
Kleinunternehmerregelung
Keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen — dafür auch keine zurück.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist für die meisten Wiederverkäufer die naheliegende Wahl. Du schlägst keine Umsatzsteuer auf, führst keine ab und musst keine Voranmeldungen abgeben.
Die Grenzen
Seit 2025 gelten zwei Werte: Der Umsatz des Vorjahres darf 25.000 € nicht überschritten haben, und im laufenden Jahr darf er 100.000 € nicht überschreiten. Wird die zweite Grenze während des Jahres gerissen, endet die Regelung ab diesem Zeitpunkt — nicht erst im Folgejahr.
Was dafür spricht
- Kein Papierkram mit Voranmeldungen.
- Dein Preis ist dein Erlös — bei Verkauf an Privatleute ist das ein echter Vorteil von rund 19 %.
- Weniger Fehlerquellen bei der Rechnungsstellung.
Was dagegen spricht
- Du bekommst keine Vorsteuer zurück — nicht auf Ware, nicht auf Versandmaterial, nicht auf Geräte.
- Bei größeren Anschaffungen kann das teuer werden.
- Auf Rechnungen muss ein Hinweis stehen, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Differenzbesteuerung — der Sonderfall für Gebrauchtes
Wer regulär umsatzsteuerpflichtig ist und Ware von Privatleuten kauft, kann nach § 25a UStG die Differenzbesteuerung nutzen: Versteuert wird dann nur die Spanne zwischen Ein- und Verkauf, nicht der volle Verkaufspreis. Für den An- und Verkauf gebrauchter Kleidung ist das oft die passende Form — sie verlangt aber eine saubere Aufzeichnung je Gegenstand.