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Leitfaden Steuern und Buchhaltung

Einnahmenüberschussrechnung und Belege

Einnahmen minus Ausgaben. Der Rest ist Ordnung halten.

6 Minuten Stand August 2026

Information, keine Beratung. Das hier ist allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung und kein Ersatz dafür. Zahlen, Grenzen und Fristen ändern sich mit jedem Steuergesetz — prüfe sie für dein Jahr nach oder frag jemanden mit Zulassung. Wo es um Geld oder Haftung geht, steht das im Text dabei.

Als Kleingewerbe machst du keine Bilanz, sondern eine Einnahmenüberschussrechnung: alles, was hereinkam, minus allem, was hinausging. Gerechnet wird nach Zufluss und Abfluss — es zählt, wann das Geld bewegt wurde, nicht wann die Rechnung datiert.

Was als Ausgabe zählt

Aufbewahren

Rechnungen und Buchungsbelege sind aufzubewahren; die Fristen stehen in § 147 AO und sind zuletzt geändert worden — rechne mit acht bis zehn Jahren, je nach Belegart und Jahr. Digital ist erlaubt, solange die Belege unveränderbar und lesbar bleiben.

Was viele zu spät merken

Ware, die am 31. Dezember noch im Regal liegt, ist keine Ausgabe des Jahres, sondern Bestand. Wer im Dezember groß einkauft, um den Gewinn zu drücken, senkt ihn nicht — er verschiebt nur Geld in einen Schrank.