Leitfaden Steuern und Buchhaltung
Einnahmenüberschussrechnung und Belege
Einnahmen minus Ausgaben. Der Rest ist Ordnung halten.
Als Kleingewerbe machst du keine Bilanz, sondern eine Einnahmenüberschussrechnung: alles, was hereinkam, minus allem, was hinausging. Gerechnet wird nach Zufluss und Abfluss — es zählt, wann das Geld bewegt wurde, nicht wann die Rechnung datiert.
Was als Ausgabe zählt
- Der Einkaufspreis der Ware.
- Versandkosten und Verpackung.
- Plattformgebühren.
- Anteilige Kosten für Handy, Internet, Software.
- Fahrten zum Einkauf — mit Fahrtenbuch oder Kilometerpauschale.
- Arbeitsmittel: Waage, Maßband, Kleiderstange, Lampen.
Aufbewahren
Rechnungen und Buchungsbelege sind aufzubewahren; die Fristen stehen in § 147 AO und sind zuletzt geändert worden — rechne mit acht bis zehn Jahren, je nach Belegart und Jahr. Digital ist erlaubt, solange die Belege unveränderbar und lesbar bleiben.
Was viele zu spät merken
Ware, die am 31. Dezember noch im Regal liegt, ist keine Ausgabe des Jahres, sondern Bestand. Wer im Dezember groß einkauft, um den Gewinn zu drücken, senkt ihn nicht — er verschiebt nur Geld in einen Schrank.