Leitfaden Steuern und Buchhaltung
Was die Plattform ans Finanzamt meldet
Ab 30 Verkäufen oder 2.000 Euro im Jahr — automatisch.
Seit 2023 sind Online-Plattformen verpflichtet, Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Grundlage ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, das eine europäische Vorgabe umsetzt (bekannt als DAC7).
Wer gemeldet wird
Gemeldet wird, wer in einem Kalenderjahr auf einer Plattform **30 oder mehr Verkäufe** tätigt **oder** insgesamt **2.000 € oder mehr** einnimmt. Es reicht eines von beidem. Die Grenze gilt je Plattform.
Was übermittelt wird
- Name, Anschrift, Geburtsdatum.
- Steueridentifikationsnummer, soweit bekannt.
- Bankverbindung.
- Zahl der Verkäufe und die Summe der Erlöse, je Quartal.
- Einbehaltene Gebühren.
Der praktische Unterschied ist ein anderer: Das Finanzamt hat die Zahlen jetzt, bevor du deine Erklärung abgibst. Wenn Meldung und Erklärung auseinandergehen, kommt eine Nachfrage. Deshalb lohnt es sich, die eigenen Zahlen zu kennen — nicht, weil jemand misstrauisch wäre, sondern weil Erklären hinterher immer aufwendiger ist als Aufschreiben vorher.